Gibt es Brancheneinschränkungen?
Ja, immer da, wo Forderungen mit Einreden/ Gewährleistungsrechten belastet sein können.
z.B. beim
- Bau
- Maschinenbau
- Leasing
- Speditionen
- Software / sofern sie individualisiert ist und nicht ohne Probleme anderweitig verwertet werden kann
Aber auch hier gibt es in Ansätzen Teillösungen, die Sinn machen. Es kommt immer auf den speziellen Einzelfall an. Deshalb fragen Sie bitte an.

