Factoring | Kosten | Gebühr + Zins
Factoring-Gebühr
Die Factoring-Gebühr ist der Preis, den der Vertragspartner für die vom Factor zu erbringenden Dienstleistungen (Rechnungsversand, Buchhaltung, Mahnwesen, Inkasso) und für die Übernahme des 100%igen Ausfallrisikos zu zahlen hat.
Die Factoring-Gebühr, die als Prozentsatz auf den vom Factoring-Verfahren erfassten Bruttoumsatz ausgedrückt wird, setzt sich aus einem Dienstleistungs- und Delkredereanteil zusammen.
Die vom Factor kalkulierte Factoring-Gebühr wird im wesentlichen von folgenden Einflussfaktoren bestimmt:
Jahresumsatz
Anzahl der Rechnungen
Anzahl der Debitoren
Durchschnittliche Rechnungsgröße
Ausfallerwartungen der eingereichten Debitoren
Vereinbarte Zahlungsbedingungen
Branchenspezifische Besonderheiten
Durchschnittliche Forderungslaufzeiten
Struktur des Forderungsbestandes
Art des Factoring-Vertrages (Standard, Sonderformen)
Gesamtvolumen, das dem Factor zum Ankauf angeboten wird
Bonität des Forderungsverkäufers
Factoring-Zins
Der Vertragspartner (Anschlusskunde) entrichtet für den Zeitraum zwischen Ankauf und Bevorschussung der Forderung sowie dem Eingang der Zahlung des Debitors Zinsen in Höhe des vereinbarten Zinssatzes.
Die meisten Factoringgesellschaften kalkulieren ihren "Zins" auf den Dreimonats-Euribor plus einen Aufschlag. Wie hoch dieser Aufschlag im Einzelfall ist, hängt von vielen Faktoren ab.
Dieser bei Abschluss des Factoringvertrages festgelegte Zinssatz ist in der Regel günstiger als die Zinskonditionen, die Geschäftsbanken im Rahmen ihrer Kontokorrentkredite berechnen.
Die Zinsen werden längstens bis zum Zeitpunkt des im Factoring-Vertrag vereinbarten Eintritts des Delkrederefalles berechnet. Zinsen werden in der Regel berechnet auf die vom Factor angekaufte
Bevorschussung, also auf die Bruttoforderung minus Sicherheitseinbehalt.
Es gibt auch wenige Anbieter, die berechnen die Zinsen auf
- die gesamte angekaufte Forderung (Bruttoforderung).
Im zweiten Fall wird der Sicherheitseinbehalt – das Sperrkonto – als Einlage des Anschlusskunden behandelt, auf die der Factor Zinsen zahlt, wenn auch in der Regel zu einem geringeren Zinssatz als der Sollzins.
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