Forfaitierung FAQ - Häufig gestellte Fragen
1. Müssen alle Forderungen forfaitiert werden?
Nein, in der Regel werden nur bestimmte Forderungen an eine Forfaitierungsgesellschaft verkauft.
2. Reicht die Forderung als Sicherheit für die Forfaitierungsgesellschaft aus?
Nein, es müssen zusätzliche Sicherheiten gestellt werden, die von Forfaitierungsgesellschaft zu Forfaitierungsgesellschaft unterschiedlich sein können.
3. Welche Arten von Forderungen werden angekauft?
Wechselforderungen, Forderungen die auf einem Akkreditiv beruhen, Forderungen die durch eine Bankgarantie besichert sind und Forderungen, die durch Ausfuhrgarantieren oder -bürgschaften des Bundes abgesichert sind.
4. Kann die Forderung auch dann verkauft werden, wenn das Bestimmungsland als politisch instabil gilt?
Grundsätzlich ja.
5. Was ist beim Forfaitierungsgeschäft im Vorfeld zu beachten?
Grundsätzlich sollte immer vor Auftragsunterzeichnung mit einer Forfaitierungsgesellschaft gesprochen werden, um die Details und Konditionen des Forfaitierungsgeschäftes zu klären.
6. Benötige ich noch eine Ausfuhrkreditversicherung?
Unter Umständen ja, wenn nur ein bestimmtes Geschäft forfaitiert wird.

