Kautionsversicherung | Übersicht
"Ich lasse den Freund dir als Bürgen - ihn magst du, entrinn ich, erwürgen."
Kautionsversicherung ist die Übernahme von Bürgschaften | Garantien für bestimmte vertragliche Verpflichtungen durch den jeweiligen Versicherer.
Der Bürgschaftsgeber ist gleichbedeutend mit Avalgeber, Avalist, Bürge.
Der Bürgschaftsnehmer ist in den meisten Fällen der Auftraggeber, es kann aber auch ein drittes Unternehmen oder eine staatliche Institution sein.
Der Kautionsversicherungs-| Bürgschaftskunde ist der Auftragnehmer, Lieferant, Leistungserbringer.
Am Häufigsten tritt die Hausbank als Bürge auf. Nachteil ist, dass die ausgestellten Bürgschaften den Kreditrahmen belasten und Unternehmen den notwendigen Spielraum bei der Liquidität zur Unternehmensführung einengt.
Die sog. Kautionsversicherung von spezialisierten Versicherungsgesellschaften entspricht dem traditionellen Bürgschaftsgeschäft der Banken und Sparkassen, entlastet jedoch den Kontokorrentkredit und bietet Unternehmen mit guter Bonität eine sinnvolle Alternative zu den Bankbürgschaften an.
Avalkredit
Grundsätzlich stehen zwei Arten von Avalkrediten zur Wahl: jene auf der Basis von Bürgschaften und solche, denen eine Garantieerklärung zu Grunde liegt.
Je nachdem, welchem Zweck der Avalkredit dienen soll, kann sich entweder die Bürgschaft oder die Garantie als sinnvoller erweisen.
Die Bürgschaft setzt eine eindeutige Forderung voraus. Sie bezieht sich mithin sozusagen punktuell auf einen ganz bestimmten Anspruch des Gläubigers. Eine Bürgschaft kann sich über maximal 30 Jahre erstrecken. Avalkredite auf der Basis von Bürgschaften gelten jedoch in der Regel nur innerhalb einer vereinbarten Frist.
Die Garantie geht weiter als die Bürgschaft. Sie ist an keine bestimmte Forderung gebunden. Vielmehr verpflichtet sich der Garant, bei künftigen Zahlungsproblemen des Kreditnehmers einzustehen. Er erklärt damit letztlich seine Bereitschaft, z. B. das Risiko für künftige Schäden zu übernehmen, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Garantieerklärung noch gar nicht absehbar waren.
Kautionsversicherung im Vergleich zu Bankbürgschaftslinien
In der Regel werden die Avale der Kreditversicherer sowohl national als auch international von den Auftraggebern | Bürgschaftsnehmern akzeptiert und sind somit Bankbürgschaften gleichgestellt.
Hinsichtlich notwendiger Sicherheiten besteht der Vorteil, dass diese nur für den benötigten Bedarf - wenn erforderlich - vereinbart werden, während im Kreditgeschäft der Banken Avalkreditlinien i.d.R. auf die Gesamtverbindung/-kreditlinie angerechnet werden.
Avalen dürfen keine Laufzeiten über 5 Jahre zu Grunde liegen.
Bürgschaft oder Garantie
Bei einem Avalkredit übernimmt die Bank entweder eine Bürgschaft (§ 767 ff. BGB; §§ 349 ff. HGB) oder eine Garantie, dass der Kreditnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt.
Dabei kann es sich ebenso um Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten wie z. B. auch gegenüber dem Finanzamt handeln. Zahlt der Kreditnehmer nicht, muss die Bank, die den Avalkredit gewährte, einspringen. Insofern handelt es sich um eine so genannte Eventualverbindlichkeit. Das heißt, die Bank muss nur "eventuell" einspringen - eben, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Markt in Deutschland
In Deutschland sind bezogen auf das gesamte Bürgschaftsgeschäft traditionell nach wie vor die Banken/Kreditinstitute die führenden Anbieter.
Doch wie schon in der Vergangenheit gewinnen mit zunehmendem Maße (Basel II) die Kautionsversicherer Marktanteile für sich.
Die führenden Anbieter der Kautionsversicherung sind:
- R + V Allgemeine Versicherung AG
- Euler Hermes Kreditversicherungs-AG
- Zurich Insurance plc
- AXA Versicherung AG - Garantie und Kaution
- Coface Kreditversicherung AG und die
- VHV AG
Bürgschaftsarten
- Bietungsbürgschaft
Diese wird benötigt bei Ausschreibungen für Bauvorhaben etc. insbesondere bei öffentlich/rechtlichen Auftraggebern. Die Höhe des Bürgschaftsbetrages liegt zwischen 1 % und ca. 5 % der Auftragssumme. Laufzeit 3-6 Monate je nach Ausschreibungsdauer. - Vertragserfüllungsbürgschaft
Diese wird als Sicherheit für die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich zu erbringenden Leistung benötigt. Die Bürgschaftssumme beträgt 5 % - 20 % des Auftragwertes. Zeitdauer in der Regel 1 - 2 Jahre. - Mängelgewährleistungsbürgschaft
Für die erbrachten Lieferungen/Leistungen ist nach deren Abnahme diese Art der Bürgschaft als Sicherheit zu hinterlegen. Sie wandelt die nach VOB und BGB möglichen Sicherheitseinbehalte in Höhe von 2 % - 5 % in Liquidität um. - Vorauszahlungs- | Anzahlungsbürgschaft
Für Vorlaufkosten (Materialbeschaffung etc.) werden oftmals vertraglich Anzahlungen bzw. während der Abwicklung des Auftrages Abschlagszahlungen vereinbart. Als Sicherheit verlangt im Gegenzug dazu der Auftraggeber Anzahlungsbürgschaften, deren Höhe auftragsspezifisch festgelegt werden. - Zollbürgschaft
Sinnvoll und notwendig z. B. bei Zahlungsaufschub für Einfuhrabgaben, bei Praktizierung des Zolllagerverfahrens, im Veredlungsverkehr, Umwandlungsverkehr, vorübergehenden Verwendung oder im gemeinschaftlichen Versandverfahren. Bei Einsatz dieser Bürgschaftsart entstehen Vergünstigungen und Vorteile gegenüber den Behörden in der EU. - Spezialbürgschaften
Für Hersteller und Händler von Agrarprodukten sog. BLE- (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)-Bürgschaften für den Einkauf von Eisen u. Stahl (Delkrederestelle), Kauf von Branntwein (Bundesmonopolstelle) usw. - Auslandsbürgschaften (Guarantees, Bonds, Fianzas)
Die Kautionsversicherer übernehmen ihre Avale direkt gegenüber den ausländischen Auftraggebern (Direktes Aval). Oft werden jedoch lokale Bürgen vorgeschrieben und akzeptiert. In diesem Falle wird eine Versicherungsgesellschaft oder Bank vorgeschaltet (Indirektes Aval). Generell ist noch erwähnenswert, dass sowohl im Standard- als auch im individuellen Vertragsbereich die Höhe der einzelnen Bürgschaft und die Gesamtausnutzung einzelner Bürgschaftsarten begrenzt bzw. reglementiert sind.
Vorteile Kautionsversicherer gegenüber Banken und Sparkassen
In der Regel werden die Avale der Kreditversicherer sowohl national als auch international von den Auftraggebern/Bürgschaftsnehmern akzeptiert und sind somit Bankbürgschaften gleichgestellt. Im Punkt Sicherheiten besteht der Vorteil, dass diese nur für den benötigten Bedarf - wenn erforderlich - vereinbart werden, während im Kreditgeschäft der Banken Avalkreditlinien i.d.R. auf die Gesamtverbindung/-kreditlinie angerechnet werden und somit entsprechend besichert werden müssen.


